Liebe Kundin, Lieber Kunde,
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir/ich (Angelo Arte) unsere Datenschutzrichtlinie kürzlich geändert haben. Diese neue Version tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Kunden. Nach diesem Datum stimmen Sie den Bedingungen dieser neuen Datenschutzerklärung zu, indem Sie weiterhin auf Angelo Arte surfen und kaufen. Bitte klicken Sie hier für weiter Informationen.
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Angelo Arte, meine Bilder , ihre BIlder - IHRE DATEN SCHÜTZEN, IST UNSERE PRIORITÄT!!!!!!!!!!!

Mit freundlichen Grüßen,
Angelo Arte ~ Andrea Miedl

 

 

Was ist das Urheberrecht :


Es gibt nur einen Schutz der Ausdrucksform, nicht der Idee oder des Konzeptes. Deswegen ist es auch erlaubt, sich Inspiration von anderen zu beziehen und diese durch eine eigene Ausdrucksform zu realisieren.
Die Idee oder das Konzept an sich ist nie geschützt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
- wie Pablo Picasso schon sagte ... also falls jemand meine Bilder kopiert - ......... bin ich darüber sehr stolz, dennoch bitte ich euch , es so zu verändern das man es auch erkennt in Farbe und Form, das dies nicht aus meiner Hand kommt.....
Der Künstler hat (zunächst) das alleinige Veröffentlichungsrecht. Das geht sogar soweit, dass ihm bei Vergabe von Nutzungsrechten das Recht auf Erstveröffentlichung zusteht, gleichzeitig existiert ein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft vom Staat und der Gesellschaft, die sich bis hin zum Namensnennungsrecht zieht. Der Urheber muss also in jedem Fall genannt werden, wenn dieser das einfordert - siehe in den Bedingungen. Gleichzeitig hat er ein Recht Entstellungen des Werks zu verhindern bzw. diese zu unterbinden. 
Folgt man auch dem damaligen analogen, künstlerischen Gedanken, erschließt sich auch ein weiteres Recht: Das alleinige Zugangsrecht. Denn (normalerweise) hat nur der Urheber Zugang zu seinem Werk.
Wie man seht, sind die Gesetze auch 2018 noch nicht auf dem neuesten Stand - das Internet ändert diesbezüglich vieles.
Also  AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) lesen!
Hinweis: Urheberrechte sind NICHT übertragbar!
Auch wichtig zu wissen ist das nur dem Urheber stehen Verwertungsrechte zu. ( wie in den AGBs beschrieben)
Das heißt: Er darf das Werk vervielfältigen und verbreiten (z.B. durch Verkauf im Handel), seine Werke präsentieren und öffentlich zugänglich machen.Trotz allem kann und darf der Urheber an den Käufer und Dritten Nutzungsrechte für sein erschaffenes Werk einräumen.
Hierbei unterscheidet man primär zwischen den ausschließlichen Nutzungsrechten und einfachen Nutzungsrechten. Ausschließlich bedeutet, dass nur eine Einzelperson das Werk verwenden darf. Einfache Nutzungsrechte verhalten sich wie Lizenzen und erlaubt die Nutzung in einer bestimmten Weise, die der Urheber festlegt. Die Nutzungsrechte sind durch den Urheber vertraglich geregelt und können demnach immer variieren. In beiden Fällen hat der Urheber ein Recht auf angemessene Vergütung.
Es wird einigen Künstler folgende Aussage vielleicht stören, aber bei entsprechender Vergütung ist es dem Kunden erlaubt, Bilder zu vervielfältigen. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um eine Privatkopie handelt - alles andere muss mit dem Künstler besprochen werden.